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Der letzte Beitrag hat sich mit den Vorbereitungen des anstehenden Umzuges beschäftigt und hilfreiche Tipps gegeben. In diesem Beitrag geht es um die anfallenden Formalitäten und den Papierkram den es zu bewältigen gilt. Was Sie zu beachten haben und zu welchen Angaben Sie sogar gesetzlich verpflichtet sind haben wir für Sie zusammengefasst.

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  • Mieterselbstauskunft

Die über wiegende Zahl der privaten Vermieter und auch viele Wohnungsgesellschaften verlangen vom heutigen Mieter eine detaillierte Auskunft über seine persönlichen und finanziellen Verhältnisse, um sich vorab eine gewisse Sicherheit einzuholen. Im Rahmen dieser Selbstauskunft wird der Mieter vom Vermieter aufgefordert bestimmte Fragen zu seiner persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Situation zu beantworten.

  • Mietvertrag kündigen

Wollen Sie als Mieter Ihren Mietvertrag ordentlich kündigen, müssen Sie sich in der Regel an die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen halten. Die Kündigung kann formlos erfolgen, sollte jedoch einige wichtige Inhalte aufgreifen. In unserem Ratgeber haben wir Ihnen ein Musterkündigungsschreiben mit wichtigen Inhalten erstellt.

  • Wohnungsübergabeprotokoll

Das Wohnungsübergabeprotokoll sollten Sie bei Ein- und Auszug aus der Wohnung anfertigen um Beweisschwierigkeiten über den Zustand des Mietobjektes zu vermeiden. Nehmen Sie sich deshlab genügend Zeit für die Besichtigung du überprüfen Sie auch die Funktion einzelner Anlagen wie beispielweise Lichtschalter und Klingel. Die festgestellten Mängel tragen Sie in die Mängelliste ein.

  • Wohnungsgeberbestätigung

Ab dem 01.11.2015 gilt ein neues Gesetz: wer umzieht braucht eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung von seinem neuen Vermieter, um sich umzumelden. Wer keine solche Bestätigung hat, kann mit Bußgeld bestraft werden. Der neue Vermieter ist verpflichtet die Bescheinigung innerhalb von 2 Wochen nach Einzug auszustellen. Diese muss man dann zum Ummelden im Einwohnermeldeamt mitbringen. In der Bestätigung müssen folgende Informationen enthalten sein:

  • Name und Anschrift des Vermieters und Eigentümers
  • Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Datum
  • Anschrift der Wohnung
  • Name der meldepflichtigen Person
  • Meldebogen des Einwohnermeldeamtes

Wer eine Wohnung oder ein Haus in Deutschland bezieht, muss sich beim jeweiligen Einwohnermeldeamt anmelden. Dafür besteht in der Regel eine Frist von einer Woche. Der Anmeldeservice ist in den meisten Bundesländern kostenlos und die Form abhängig von der Gemeinde. In unserem Ratgeber haben wir ein solches Meldeformular exemplarisch für Sie hinterlegt.

  • Nachsendungsauftrag der Post

Da sich die meisten Änderungen überschneiden und die Post teilweise so noch an Ihre alte Adresse zugestellt wird, empfiehlt sich ein Nachsendeauftrag zu erteilen. Diesen können Sie in jeder Postfiliale oder auch Online beantragen. Er ist, je nach Preiskategorie bis zu 24 Monate gültig.

  • GEZ-Formular

Bei Erstbezug einer eigenen Wohnung aber auch bei Umzug müssen der Gebührenstelle die Daten gemeldet werden. Wohnen mehrere Personen zusammen, meldet eine Person sich an und zahlt den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung. der Beitrag deckt auch die privat genutzten Kraftfahrzeuge ab. In unserem Ratgeber finden Sie die Formulare für Erstbezug und Umzug als Anhang.

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Mit dieser Hilfe sollten die wichtigsten Formulare und Anträge abgedeckt sein.

Schauen Sie auch nächste Woche wieder vorbei. Dann weisen wir Sie auf wichtige Gebäudemerkmale und entsprechende Einsparpotenziale hin.

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